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Wir sind
eine unabhängige und eigenständige Selbsthilfegruppe von Müttern, Vätern und Großeltern aus dem Rhein-Main-Gebiet, denen der Umgang zu ihren Kindern seit der Trennung oder Scheidung vom anderen Elternteil erschwert oder ganz verhindert wird. Wir helfen uns gegenseitig mit Austausch und Informationen zu PAS, Umgangsrecht, Sorgerecht und vielem mehr.

Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main



PAS steht für Parental Alienation Syndrom (Eltern-Kind-Entfremdungssyndrom). In der Psychologie wird damit die andauernde, irrationale Ablehnung eines Elternteils durch ein Kind beschrieben, dass nicht mehr mit diesem Elternteil zusammen lebt. Die Ablehnung ist durch den Einfluß des entfremdenden Elternteil bestimmt. Weitere Infos unter dem Menüpunkt PAS.

Mehr Informationen unter den Menüpunkten Erst-Informatioen, Wir über uns und Informationen.

Treffen:
Vor der erstmaligen Teilnahme an unseren Gruppentreffen ist eine vorherige Kontaktaufnahme zwingend erforderlich,  
denn zum einen ist Vertraulichkeit das oberstes Prinzip, zum anderen kann es zusätzlich auch temporär vorkommen, dass wir wegen zu hoher Teilnehmerzahl keine neuen Teilnehmer/innen aufnehmen können, siehe auch Abschnitte "Warum ist eine vorherige Kontaktaufnahme zwingend erforderlich?" im Menüpunkt FAQ (Häufig gestellte Fragen) und "Gruppenzusammensetzung und Gruppengröße" im Menüpunkt Wir über uns.

Corona-Virus-Auswirkung auf Gruppentreffen

Die Räumlichkeiten in der Selbsthilfekontaktstelle Frankfurt sind vorübergehend bis voraussichtlich zum 10.04.2020 auf Grund der Corona-Virus-Situation geschlossen.

Derzeit klären wir ab, ob und wie wir uns ggf. virtuell treffen können.


Wir treffen uns regulär jeden 1. Montag im Monat (ggf. Treffpunktverschiebung, wenn 1. Montag = Feiertag)
um 18:30 Uhr
in den Räumlichkeiten der
Selbsthilfe-Kontaktstelle Frankfurt
Sonnemannstr. 3
60314 Frankfurt am Main


derzeit nicht persönlich wegen der Corona-Virus-Situation

zu erreichen:
  • S-Bahn S1 - S6, S8, S9 und Tram 11, Tram 14, Tram 18 und Busse 31, n62, n63, n65, n61,
    jeweils
    Haltestelle Ostendstraße Ausgangsrichtung Uhlandstraße / Europäische Zentralbank - EZB,
    dann Fußweg ca. 5 Min = ca. 250 m von der S-Bahn-Station; ca. 7 Min. = ca. 515 m von der Straßenbahnhaltestelle;
    auch möglich: Trambahnen 14 und 18 bis zur Haltestelle "Hospital zum Hl. Geist"
  • oder mit dem Auto: Parkhaus Bildungszentrum Ostend (Volkshochschule), Sonnemannstraße 13, 60314 Frankfurt am Main
in Google Maps hier klicken

 ÖPNV:
RMV Fahrplanauskunft
auf RMV-Logo klicken
 Google Maps:
 
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Ansprechpersonen:
Erforderliche Kontaktaufnahme über Menü Kontakt





Pressemitteilungen

  • Seifenblasen als Zeichen der Liebe - Bubbles of Love (ACHTUNG Terminankündigung Samstag, 27.04.2013 um 14:00 Uhr) (ACHTUNG Terminankündigung Samstag, 04.05.2013 um 14:00 Uhr) Achtung: Aufgrund des regnerischen Wetters ist der Temin um 1 ...
    Veröffentlicht um 25.05.2017, 10:43 von Thilo Mühlberger
  • Welch' eine Farce! - Menschenrechtsverletzung von Eltern und Kindern soll fortgesetzt werden Zum Gesetzentwurf zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern: Welch' eine Farce! ‑ Menschenrechtsverletzung von Eltern und Kindern soll fortgesetzt werden FRANKFURT AM MAIN – Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main kritisiert ...
    Veröffentlicht um 01.07.2012, 10:20 von Thilo Mühlberger
  • Seifenblasen als Zeichen der Liebe - Bubbles of Love (ACHTUNG Terminankündigung Samstag, 21.04.2012 um 14:00 Uhr)Zum bevorstehenden weltweiten Tag der Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation Awareness Day): Seifenblasen als Zeichen der Liebe - Bubbles of Love ...
    Veröffentlicht um 25.05.2017, 10:42 von Thilo Mühlberger
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Aktuelles zu unserer Selbsthilfegruppe

  • Gruppentreffen in Verbindung mit der Corona-Virus-Situation Die Räumlichkeiten in der Selbsthilfekontaktstelle Frankfurt sind vorübergehend bis voraussichtlich zum 10.04.2020 auf Grund der Corona-Virus-Situation geschlossen.Quelle: https://selbsthilfe-frankfurt.net/wichtig-informationen-fuer-selbsthilfegruppen ...
    Veröffentlicht um 23.03.2020, 00:46 von Thilo Mühlberger
Beiträge 1 - 1 von 28 werden angezeigt. Weitere anzeigen »
 

Literatur- und Buchempfehlungen

AutorTitelWeitere Angaben
Egizii, Jill; Lowrance, Michele Parental Alienation 911 Workbook Digital Download Product. 160 Seiten plus 4 Audio Tracks. $ 24,95 , umgerechnet derzeit ca. 20 Euro. 
Es werden 1 Elemente von Seite Buch- und Medien-Empfehlungen angezeigt, sortiert nach Bearbeitungszeit, Autor, Titel. Mehr anzeigen »

Urteile

Zusammenfassung, Leitsatz
Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und nicht gerichtlich überprüfen lassen kann, ob es aus Gründen des Kindeswohls angezeigt ist, ihm zusammen mit der Mutter die Sorge für sein Kind einzuräumen oder ihm anstelle der Mutter die Alleinsorge für das Kind zu übertragen. 
1. Art. 10b Ziff. iv der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 ist dahin auszulegen, dass eine vorläufige Regelung keine "Sorgerechtsentscheidung …, in der die Rückgabe des Kindes nicht angeordnet wird" im Sinne dieser Bestimmung dargestellt und nicht zu einer Übertragung der Zuständigkeit auf die Gerichte des Mitgliedstaats führen kann, in den das Kind widerrechtlich verbracht wurde. 2. Art. 11 VIII der Verordnung Nr. 2201/2003 ist dahin auszulegen, dass eine Entscheidung, mit der das zuständige Gericht die Rückgabe des Kindes anordnet, auch dann in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fällt, wenn ihr keine von diesem Gericht getroffene endgültige Entscheidung über das Sorgerecht für das Kind vorausgegangen ist. 3. Art. 47 II Unterabs. 2 der Verordnung Nr. 2201/2003 ist dahin auszulegen, dass eine später ergangene Entscheidung eines Gerichts des Vollstreckungsmitgliedstaats, mit der ein vorläufiges Sorgerecht gewährt wird und die nach dem Recht dieses Staates als vollstreckbar anzusehen ist, der Vollstreckung einer zuvor ergangenen und mit einer Bescheinigung versehenen Entscheidung, mit der das zuständige Gericht des Ursprungsmitgliedstaats die Rückgabe des Kindes anordnet, nicht entgegengehalten werden kann. 4. Die Vollstreckung einer mit einer Bescheinigung versehenen Entscheidung kann im Vollstreckungsmitgliedstaat nicht deshalb verweigert werden, weil sie aufgrund einer seit Erlassung der Entscheidung eingetretenen Änderung der Umstände das Wohl des Kindes schwerwiegend gefährden könnte. Eine solche Änderung muss vor dem zuständigen Gericht des Ursprungsmitgliedstaats geltend gemacht werden, bei dem auch ein etwaiger Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung seiner Entscheidung zu stellen ist. 
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News (Externe Nachrichten und Informationen)

  • Buchtipp: Parental Alienation 911 Workbook Buch-Empfehlung insbesondere für Neu-Betroffene im Zusammenhang mit Eltern-Kind-Entfremdung sowie für die, die sich diesbezüglich emotional im Kreise drehen. Das ist ein Arbeitsbuch zur eigenen Selbsthilfe, mit ...
    Veröffentlicht um 06.12.2017, 03:44 von Thilo Mühlberger
  • Buchtipp: Paulmann, Anja: Dagwin und Teddy. Paulmann, Anja: Dagwin und Teddy. Books on Demand, 2011 - ISBN 3842379242 Broschiert: 52 Seiten mir 14 farbigen Illustrationen7,90 Euro - versandkostenfrei z.B. bei Amazon ↗ und buecher.de ↗ Kurzbeschreibung ...
    Veröffentlicht um 17.12.2011, 03:06 von Thilo Mühlberger
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