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BVerfG: Sorgerechtsentziehung nur nach umfassender Sachverhaltsaufklärung

veröffentlicht um 02.08.2009, 05:49 von Thilo Mühlberger   [ aktualisiert: 02.08.2009, 05:49 ]
Wenn Eltern das Sorgerecht entzogen werden soll, sind sie möglicher Weise in ihren Grundrechten aus Art. 6 II 1 und Art 2 I GG beeinträchtigt. Deshalb muss über den üblichen Umfang hinaus geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Sorgerechtsentziehung gegeben sind. Im vorliegenden Fall haben die Fachgerichte das Elternrecht des betroffenen Vaters in Umfang und Tragweite verkannt. Die erforderliche umfassende Sachverhaltsaufklärung bot das gewählte Verfahren nicht. Es lässt sich den Ausführungen der Fachgerichte auch nicht entnehmen, ob ein Schaden für das Kind bereits eingetreten ist oder konkret droht. Voraussetzung für die Entziehung des Sorgerechts ist aber eine Gefährdung des Kindeswohls.

Aktenzeichen: BVerfG, 1 BvR 467/09, Beschluss vom 17.6.2009

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