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dpa: Streit bei Umgangsrecht: Zur Klärung gleich vor Gericht

veröffentlicht um 24.05.2009, 22:34 von Thilo Mühlberger   [ aktualisiert: 24.05.2009, 22:34 ]

Streit bei Umgangsrecht: Zur Klärung gleich vor Gericht

erstellt 22.04.09, 11:51h
Koblenz/dpa. Streitfragen beim Umgangsrecht mit seinem leiblichen Kind kann ein Vater grundsätzlich unmittelbar vor Gericht klären lassen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Beschluss.
Er müsse insbesondere zuvor nicht das Jugendamt um Vermittlung bitten (Beschluss vom 16.02.2009 ­ Az.: 11 WF 135/09). Das Gericht gab damit der Beschwerde eines Vaters statt. Das Amtsgericht Mainz hatte ihm im Streit um das Umgangsrecht mit seinen beiden zwölf und neun Jahre alten Söhnen Prozesskostenhilfe mit der Begründung verweigert, seine Klage vor Gericht sei «mutwillig». Schließlich hätte er zunächst das Jugendamt um Vermittlung bitten können.
Das OLG schloss sich dieser strengen Auffassung nicht an und sprach dem Vater die beantragte Prozesskostenhilfe zu. Die Bedeutung des Elternrechts mache es erforderlich, dass über Fragen des Umgangs mit leiblichen Kindern möglichst zeitnah entschieden werde, ließen die Richter erkennen. Das Jugendamt müsse daher allenfalls dann eingeschaltet werden, wenn zu erwarten sei, dass seine Vermittlungsbemühungen in absehbarer Zeit erfolgreich sein würden.
Oberlandesgericht Koblenz: www.olgko.justiz.rlp.de
Quelle: http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1237370996173&openMenu=1160644260786,1107786571105&calledPageId=1107786571105&listid=0

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