Streit bei Umgangsrecht: Zur Klärung gleich vor Gericht
erstellt 22.04.09, 11:51h
Koblenz/dpa.
Streitfragen beim Umgangsrecht mit seinem leiblichen Kind kann ein
Vater grundsätzlich unmittelbar vor Gericht klären lassen. Das
entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Beschluss.
Er
müsse insbesondere zuvor nicht das Jugendamt um Vermittlung bitten
(Beschluss vom 16.02.2009 Az.: 11 WF 135/09). Das Gericht gab damit
der Beschwerde eines Vaters statt. Das Amtsgericht Mainz hatte ihm im
Streit um das Umgangsrecht mit seinen beiden zwölf und neun Jahre alten
Söhnen Prozesskostenhilfe mit der Begründung verweigert, seine Klage
vor Gericht sei «mutwillig». Schließlich hätte er zunächst das
Jugendamt um Vermittlung bitten können.
Das OLG
schloss sich dieser strengen Auffassung nicht an und sprach dem Vater
die beantragte Prozesskostenhilfe zu. Die Bedeutung des Elternrechts
mache es erforderlich, dass über Fragen des Umgangs mit leiblichen
Kindern möglichst zeitnah entschieden werde, ließen die Richter
erkennen. Das Jugendamt müsse daher allenfalls dann eingeschaltet
werden, wenn zu erwarten sei, dass seine Vermittlungsbemühungen in
absehbarer Zeit erfolgreich sein würden.
Quelle: http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1237370996173&openMenu=1160644260786,1107786571105&calledPageId=1107786571105&listid=0
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