14.04.2009 - Jürgen Spaniol
Berlin/Frankfurt/Main
(dpa/tmn) - Schulabbrecher und notorische Schwänzer können ihren
Anspruch auf Unterhaltszahlungen durch die Eltern verlieren. Darauf
weist der Deutsche Anwaltverein hin und beruft sich auf ein Urteil des
Oberlandesgerichts Frankfurt. Denn um Anspruch auf Unterhalt zu haben,
müssten sich Schüler grundsätzlich bemühen, ihre Ausbildung zielstrebig
zu absolvieren. Lesen Sie mehr zum Thema "Schulabbrecher verlieren Anspruch auf Unterhalt"
Quelle: sueddeutsche.de
Quelle: http://www.teachersnews.net/artikel/nachrichten/recht___soziales/index.php
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