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Ansprechpartner für die Presse: Thilo Mühlberger

Seifenblasen als Zeichen der Liebe - Bubbles of Love

veröffentlicht um 22.04.2013, 13:42 von Thilo Mühlberger   [ aktualisiert: 25.05.2017, 10:43 ]

(ACHTUNG Terminankündigung Samstag, 27.04.2013 um 14:00 Uhr)
(ACHTUNG Terminankündigung Samstag, 04.05.2013 um 14:00 Uhr)

Achtung:
Aufgrund des regnerischen Wetters ist der Temin um 1 Woche auf Samstag, den 04. Mai 2013 14:00 Uhr verschoben; bei Regen funktionieren keine Seifenblasen.


Zum bevorstehenden weltweiten Tag der Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation Awareness Day): 
Seifenblasen als Zeichen der Liebe - Bubbles of Love


FRANKFURT AM MAIN - Die meisten Menschen wissen nichts über Eltern-Kind-Entfremdung und feindlich-aggressive Elternschaft, bis sie sie selbst erfahren. Deshalb veranstaltet die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main am Samstag, den 27. April 04. Mai um 14:00 Uhr auf der Hauptwache in Frankfurt am Main einen Bubbles-of-Love-Event, Seifenblasen als Zeichen der Liebe werden aufsteigen.

Diese symbolische Aktion des Seifenblasens macht auf den bevorstehenden jährlichen Tag der Eltern-Kind-Entfremdung, weltweit begangen am 25. April und auch als Parental Alienation Awareness Day (PAAD) bezeichnet, aufmerksam. Nicht nur eine Trennung oder Scheidung an sich kann zu Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation) führen, sondern insbesondere auch ein feindselig-aggressives Elternverhalten z. B. durch elterliches Schlecht-Reden über den anderen Elternteil, erläutert die Selbsthilfegruppe.

Mit den Seifenblasen als Zeichen der Liebe soll ein Zeichen dafür gesetzt werden, dass Kinder auch nach Trennung und Scheidung ihre beiden Elternteile lieben, und umgekehrt.
Interessierte könnte bei dieser Aktion ebenfalls mitmachen und Seifenblasen auf den Weg schicken. Teilnehmer der Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main informieren über Eltern-Kind-Entfremdung und ihre Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main. Regelmäßige Gruppentreffen jeweils am 1. Montag im Monat um 18:30 Uhr in der Selbsthilfekontaktstelle Frankfurt, Jahnstr. 49.

Weitere Infos unter http://www.bubblesofloveday.com/ , teilweise auch in deutsch.

Hintergrund-Information und beispielhafte Links

Eltern-Kind-Entfremdungs-Syndrom, engl. Parental Alienation Syndrome (PAS), beschreibt eine von Richard Gardner 1985 formulierte Störung beim Kind, bei der ein Kind dauerhaft und zu Unrecht einen Elternteil herabsetzt und beleidigt.

Eltern-Kind-Entfremdung, engl. Parental Alienation (PA), manchmal auch als Hostile Aggressive Parenting (HAP) genannt, bezeichnet das Verhalten des Elternteils, das zu PAS beim Kind führen kann, aber nicht muss.

Induzierte Elterliche Entfremdung (Parental Alienation) von Dr. phil. Liselotte Staub (www.staub-psychologie.ch)
Online: http://www.igm-be.ch/pdf/Frau%20Dr%20L%20Staub%20Entfremdung%20%C3%9Cbersichtsartikel%20.pdf

Rituale der Umgangsvereitelung bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern - Eine psychologische Studie zur elterlichen Verantwortung - Von Prof. Dr. rer. nat. WOLFGANG KLENNER, Oerlinghausen
Online-Artikel: http://www.vev.ch/presse/fa151295.htm 

The Parental Alienation Syndrome (PAS) und die Interessenvertretung des Kindes - ein kooperatives Interventionsmodell für Jugendhilfe und Gericht - Wera Fischer, Sozialarbeiterin und Mediatorin, 74889 Sinsheim
Online-Artikel: http://www.wera-fischer.de/pas.html

What is Parental Alienation and Hostile Aggressive Parenting?
Parental Alienation Vs. Parental Alienation Syndrome

Online-Artikel: http://www.paawarenessday.com/whatispa.asp

Kontakt: Thilo Mühlberger, E-Mail: shg@pas-rhein-main.de

Welch' eine Farce! - Menschenrechtsverletzung von Eltern und Kindern soll fortgesetzt werden

veröffentlicht um 01.07.2012, 07:00 von Thilo Mühlberger   [ aktualisiert: 01.07.2012, 10:20 ]

Zum Gesetzentwurf zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern:

Welch' eine Farce! Menschenrechtsverletzung von Eltern und Kindern soll fortgesetzt werden

FRANKFURT AM MAIN – Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main kritisiert den Gesetzentwurf zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern scharf. Die Gleichstellung von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, würde weiterhin verweigert, ihnen und ihren Vätern würden weiterhin das Menschenrecht auf Gleiche Rechte und Gleichstellung vorenthalten und sie somit weiter diskriminiert.

In ihrer heute veröffentlichten und an das Bundesministerium der Justiz versandten Stellungnahme lehnt die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern ab. Er verletze das Menschenrecht auf Achtung des Familienlebens durch den Staat, das menschenrechtliche Naturrecht des Primats der elterlichen Zuständigkeit für Pflege und Erziehung ihrer Kinder vor dem Staat und den Gleichheitsgrundsatz. Er diskriminiere inzwischen knapp 40 % aller Kinder (Anteil der Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind), weil der Staat ihren Vätern im Grundsatz nicht automatisch die Pflege und Erziehung (Sorge) zugestehe und ihnen deshalb pauschal vermittle, nicht-verheiratete Väter seien per se kindeswohlgefährdend.

Unter

http://www.pas-rhein-main.de/stellungnahmen/stellungnahme-2012-Jul-zur-gemeinsamen-sorge

ist die Stellungnahme online veröffentlicht. Dort ist sie auch als PDF-Datei downloadbar.

Seifenblasen als Zeichen der Liebe - Bubbles of Love

veröffentlicht um 17.04.2012, 10:34 von Thilo Mühlberger   [ aktualisiert: 25.05.2017, 10:42 ]

(ACHTUNG Terminankündigung Samstag, 21.04.2012 um 14:00 Uhr)

Zum bevorstehenden weltweiten Tag der Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation Awareness Day):
Seifenblasen als Zeichen der Liebe - Bubbles of Love


FRANKFURT AM MAIN - Die meisten Menschen wissen nichts über Eltern-Kind-Entfremdung und feindlich-aggressive Elternschaft, bis sie sie selbst erfahren. Deshalb veranstaltet die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main am Samstag, den 21. April um 14:00 Uhr auf der Hauptwache in Frankfurt am Main einen Bubbles-of-Love-Event, Seifenblasen als Zeichen der Liebe werden aufsteigen.

Diese symbolische Aktion des Seifenblasens macht auf den bevorstehenden jährlichen Tag der Eltern-Kind-Entfremdung, weltweit begangen am 25. April und auch als Parental Alienation Awareness Day (PAAD) bezeichnet, aufmerksam. Nicht nur eine Trennung oder Scheidung an sich kann zu Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation) führen, sondern insbesondere auch ein feindselig-aggressives Elternverhalten z. B. durch elterliches Schlecht-Reden über den anderen Elternteil, erläutert die Selbsthilfegruppe.

Mit den Seifenblasen als Zeichen der Liebe soll ein Zeichen dafür gesetzt werden, dass Kinder auch nach Trennung und Scheidung ihre beiden Elternteile lieben, und umgekehrt.
Interessierte könnte bei dieser Aktion ebenfalls mitmachen und Seifenblasen auf den Weg schicken. Teilnehmer der Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main informieren über Eltern-Kind-Entfremdung und ihre Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main. Regelmäßige Gruppentreffen jeweils am 1. Montag im Monat um 18:30 Uhr in der Selbsthilfekontaktstelle Frankfurt, Jahnstr. 49.

Weitere Infos unter http://www.bubblesofloveday.com/ , teilweise auch in deutsch.

Hintergrund-Information und beispielhafte Links

Eltern-Kind-Entfremdungs-Syndrom, engl. Parental Alienation Syndrome (PAS), beschreibt eine von Richard Gardner 1985 formulierte Störung beim Kind, bei der ein Kind dauerhaft und zu Unrecht einen Elternteil herabsetzt und beleidigt.

Eltern-Kind-Entfremdung, engl. Parental Alienation (PA), manchmal auch als Hostile Aggressive Parenting (HAP) genannt, bezeichnet das Verhalten des Elternteils, das zu PAS beim Kind führen kann, aber nicht muss.

Induzierte Elterliche Entfremdung (Parental Alienation) von Dr. phil. Liselotte Staub (www.staub-psychologie.ch)
Online: http://www.igm-be.ch/d/pdf/Frau%20Dr%20L%20Staub%20Entfremdung%20%DCbersichtsartikel%20.pdf

Rituale der Umgangsvereitelung bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern - Eine psychologische Studie zur elterlichen Verantwortung - Von Prof. Dr. rer. nat. WOLFGANG KLENNER, Oerlinghausen
Online-Artikel: http://www.vev.ch/presse/fa151295.htm 

The Parental Alienation Syndrome (PAS) und die Interessenvertretung des Kindes - ein kooperatives Interventionsmodell für Jugendhilfe und Gericht - Wera Fischer, Sozialarbeiterin und Mediatorin, 74889 Sinsheim
Online-Artikel: http://www.wera-fischer.de/pas.html

What is Parental Alienation and Hostile Aggressive Parenting?
Parental Alienation Vs. Parental Alienation Syndrome

Online-Artikel: http://www.paawarenessday.com/whatispa.asp

Kontakt: Thilo Mühlberger, E-Mail: shg@pas-rhein-main.de

Die Eltern sind für ihre Kinder zuständig, und nur sie können es auch sein! - 25. April Weltweiter Tag der Eltern-Kind-Entfremdung / Parental Alienation Awareness Day (PAAD)

veröffentlicht um 18.04.2011, 12:30 von Thilo Mühlberger   [ aktualisiert: 04.04.2017, 12:28 ]

Pressemitteilung Nr. 06/2011 vom 18.04.2011


Die Eltern sind für ihre Kinder zuständig, und nur sie können es auch sein!
25. April Weltweiter Tag der Eltern-Kind-Entfremdung / Parental Alienation Awareness Day (PAAD)


FRANKFURT AM MAIN – Der Tag der Eltern-Kind-Entfremdung / Parental Alienation Awareness Day (PAAD), weltweit begangen am 25. April, klärt über mögliche Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung oder Scheidung auf und will das Bewusstsein der elterlichen Verantwortung für ihre Kinder schärfen. Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main informiert mit einem Stand am 23. April in Frankfurt am Main.

Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung oder Scheidung ist leider weit verbreitet. Kinder werden in Trennungsauseinandersetzungen oft gegen den ehemaligen Partner instrumentalisiert. Die traurigen Statistiken der Familienzerstörungen sind seit Jahren bekannt, 40 % der Kinder haben zwei Jahre nach Trennung oder Scheidung keinen oder nur noch selten Kontakt zum anderen Elternteil.

Wer soll mit dem jährlichen Tag der Eltern-Kind-Entfremdung angesprochen werden? In erster Linie Eltern. Getrennte Eltern, alle Eltern. Es muss allen klar sein: Die Paarbeziehung ist das eine - sie ist kaputt gegangen oder kann zerbrechen. Aber Eltern - Vater sein, Mutter sein - das bleibt man ein Leben lang. Das ist auch die Sichtweise der Kinder. Sie haben Vater und sie haben Mutter, das bleibt für die Kinder, auch wenn sich die Eltern trennen. Kinder lieben beide Eltern, und sie brauchen die Beziehung zu beiden, entwicklungspsychologisch begründet: für ihre Identitätsbildung. Ein Ehe oder Paarbeziehung kann scheitern, aber die Familie bleibt auch als getrennte Familie bestehen.

Entfremdende Elternteile müssen begreifen, was sie ihren Kindern antun, wenn sie die Beziehung und den Umgang ihrer Kinder mit dem anderen Elternteil grundlos oder aus nicht kindesbezogenen Gründen verwehren, behindern, abwerten. Kinder sind das Produkt von beiden, und wenn ein Elternteil den anderen abwertet, so wird das Kind gezwungen, die eine Hälfte seines eigenen Selbst zu hassen.

Die Eltern selbst sind also für ihre Kinder zuständig und verantwortlich, und nur sie können es auch sein. Und nicht etwa Deutsche Staat, der als beteiligter Dritter im Rosenkrieg lockvogelmäßig mit der Zuweisung ungleicher Rechte und Pflichten an die Elternteile, Umgangsinstrumentalisierung zu Unterhaltszwecken und der Alleinerziehendenförderung die Familienzerstörung massiv forciert, und an dem von ihm selbst familienpolitisch erzeugten, menschlichem Leid dann seine nutzlose, schmarotzende Helferinnenindustrie mästet. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis kippt zudem seit Jahren immer mehr zugunsten des Staates und zu Lasten der Eltern und Bürger, der Staat entmachtet immer mehr die Eltern und setzt sich zunehmend als Erzieher ein. Nur: Die natürliche Familie kann für die Kinder niemand ersetzen.

Was können - alle - Elternteile tun? Der erste Schritt ist immer der schwerste, so heißt es: Erinnern Sie sich zurück, als Sie ihre Kinder zeugten. Machen Sie sich bewusst und begreifen Sie, dass damals die Liebe zwischen Ihnen herrschte. Ihre Kinder sind quasi ein festgehaltener Schnappschuss der Liebe zwischen Ihnen, den Eltern. Die Liebe auf Paarebene ist vorbei, aber Ihre Kinder existieren, wollen leben und brauchen die Liebe beider Elternteile! Drücken Sie es aus, zeigen Sie es, in dem z. B. Sie am 25. April, dem jährlichen Tag der Eltern-Kind-Entfremdung, um 12:00 Uhr mittags, für einige Minuten lang Seifenblasen als Zeichen der Liebe aufsteigen lassen, egal wo sie sind
(--> http://www.bubblesofloveday.com/home.asp?lang=german ).

Mit einem Info-Stand am Ostersamstag, den 23. April, ab 11:00 Uhr, in der Frankfurter Innenstadt, Biebergasse Nähe Hauptwache, unterstützt die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main diesen Tag der Aufklärung und Bewusstseinsbildung.



Parental Alienation Awareness Day / Tag der Eltern-Kind-Entfremdung;
http://www.paawarenessday.com/

"Satire-Formulare": Formulare zur Abwicklung der Gemeinsamen Sorge

veröffentlicht um 28.02.2011, 20:39 von Thilo Mühlberger   [ aktualisiert: 18.04.2011, 13:27 ]

Pressemitteilung Nr. 05/2011 vom 01.03.2011  


"Satire-Formulare":

Formulare zur Abwicklung der Gemeinsamen Sorge

FRANKFURT AM MAIN - Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main hat zur geplanten gesetzlichen Neuregelung der Gemeinsame Sorge für nicht-verheiratete Väter Formulare entwickelt, um die Gemeinsame Sorge möglichst rasch, rechtssicher und kostengünstig abzuwickeln.


Die "Politische Klasse" werkelt in den Hinterzimmern der Macht nun schon geraume Zeit, wie sie die durch das Bundesverfassungsgericht geforderte gesetzliche Neuregelung der Gemeinsamen Sorge für nicht-verheiratete Väter lediglich formalistisch, aber wirkungsvoll propagandistisch umsetzen könnte, ohne das derzeit herrschende Paradigma, dass Mütter grundsätzlich für die Erziehung und Pflege der Kinder geeignet sind und Väter nur gelegentlich, endlich über Bord zu werfen. Das Bundesverfassungsgericht war gezwungen so zu entscheiden, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall Zaunegger gegen Deutschland, Nr. 22028/04, Urteil vom 03.12.2009, dem deutschen Staat diese Vorgabe zur Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland machen musste - übrigens musste Deutschland schon über 20mal im Bereich des Familien-/Kindschaftsrechts vom EGMR gemaßregelt werden.

Was die Absichten der "Politischen Klasse" für Menschen - Eltern und Kinder - wirklich in der Praxis bedeuten, stellt die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main mit Hilfe der von ihr entwickelten Formulare zur Beantragung auf bzw. zum Widerspruch gegen die Gemeinsame, Gleiche Sorge für nicht verheiratete Väter dar. Sie sollen den Menschen in Deutschland bei der beabsichtigten Beibehaltung der menschenrechtsverletzende Zustände im Bereich des Sorgerechts die praktische Umsetzung der beabsichtigten Regelung verdeutlichen.

Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main bittet darum, das "Väter-Antragsformular auf die Gemeinsame Sorge" und das "Mütter-Widerspruchsformular gegen die Gemeinsame Sorge" - sie sind als Anlagen beigefügt und auch auf der Webseite http//www.pas-rhein-main.de downloadbar - öffentlich weiter zu verbreiten.  



„Du sollst nur sorgeberechtigte Väter und Mütter ehren“

veröffentlicht um 24.01.2011, 22:01 von Thilo Mühlberger   [ aktualisiert: 04.03.2011, 01:42 ]

Pressemitteilung Nr. 04/2011 vom 25.01.2011


Kirchliches Handeln interpretiert die Bibel im staatlichen Obrigkeitssinne:

"Du sollst nur sorgeberechtigte Väter und Mütter ehren"

FRANKFURT AM MAIN - Die Selbsthilfegrupp PAS Rhein/Main beobachtet, dass nicht-sorgeberechtigte Väter und Mütter von der Kirche und ihren Mitgliedern offensichtlich nicht als Eltern im Sinne der Zehn Gebote der Bibel betrachtet werden.

In der Bibel steht nur die einfache Ausführung "Du sollst Vater und Mutter ehren". Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main merkt jedoch an, dass es so nicht gemeint sein kann, wenn man das Verhalten der Kirchen im Bezug auf Trennungsfamilien und den Umgang mit nicht-sorgeberechtigten Eltern betrachtet. Geht es um die Frage, wie Eltern behandelt werden sollen, die sich trennen und bei denen es zu Konflikten kommt, die die Kinder betreffen, hüllen sich die christlichen Kirchen nicht nur in Schweigen, sie unterstützen sogar die entfremdenden Elternteile und damit die Eltern-Kind-Entfremdung.

So wand sich zum Beispiel vor kurzem ein entfremdeter Vater an eine Seelsorgerin der katholischen Kirche, die an der Schule seiner Kinder arbeitet. Diese Seelsorgerin bietet auf der Homepage der Schule allen Schülern und Eltern ihre Hilfe an mit der Einladung: "Türen öffnen - Brücken bauen!".

Er bat sie also um einen Termin und schilderte im Vorfeld seine Situation. "Klopfet an, so werde Euch aufgetan"(Matthäus 7,7). Das mag zwar so in der Bibel stehen, gilt aber offensichtlich nicht für alle. Die Kirchen und ihre Mitglieder öffnen nicht einfach die Tür, sondern schauen erst mal durch einen Türschlitz. Und ob sie dann öffnen, hängt noch nicht von der Person vor der Tür ab, ob dieser gläubig ist und hehre Absichten verfolgt. Nein, die Entscheidung, ob sie aufmachen, hängt von der Einstellung des anderen Elternteils ab. Auch hier ist es irrelevant, wer die Person ist. Ist sie sorgeberechtigt und betreut das Kind, dann hat sie Recht und Macht.

Die Tür bleibt zu und als Begründung müssen Regeln herhalten, welche auch immer. Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main suchte in der Bibel nach einer einzigen Stelle, in der Jesus jemals einem Hilfesuchenden die Hilfe auf Grund irgendwelcher Regeln versagt hätte. Nein, hat er nicht, nie. "Welcher ist unter euch Menschen, so ihn sein Sohn bittet um Brot, der ihm einen Stein bietet?" (Matthäus, 7, 9).

Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main fordert die Kirchen und ihre Mitglieder auf im Sinne der Bibel Stellung zu beziehen und sich auch bei Sorgerechtsstreitigkeiten einzumischen, statt Unrecht geschehen zu lassen: "Du sollst Vater und Mutter ehren!" Liebe Kirchen, helfen Sie unseren Kindern überhaupt eine Möglichkeit dazu zu haben!

Im Besonderen meinen wir damit z. B. in der jetzigen Vorfeldsituation der gesetzlichen Neuregelung, dass die Kirchen sich für die allgemeine generelle Gleiche, gemeinsame Sorge natürlich ab Geburt oder Vaterschaftsfeststellung eintreten. Im Allgemeinen fordern wir von den Kirchen, dass sie nicht nur allgemein, sondern auch in konkreten Einzelfällen elterliches Entfremdungsverhalten - dass zugleich auch die Menschenrechte verletzt - wahrnehmen und thematisieren, denn Kirche bzw. die Ekklesia setzt Gemeinschaft und In-Beziehung-Sein voraus.


Knuddeln mit ihren beiden Elternteilen – nie möglich für viele Kinder aus Trennungs- und Scheidungsfamilien

veröffentlicht um 19.01.2011, 15:10 von Thilo Mühlberger   [ aktualisiert: 04.03.2011, 01:45 ]

Pressemitteilung Nr. 03/2011 vom 20.01.2011

Welt-Knuddeltag am 21. Januar 2011:

Knuddeln mit ihren beiden Elternteilen – nie möglich für viele Kinder aus Trennungs- und Scheidungsfamilien

FRANKFURT AM MAIN – Anlässlich des Welt-Knuddeltags verdeutlicht die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main, dass Knuddeln mit Vater oder Mutter in vielen Trennungs- und Scheidungsfamilien nicht stattfindet, Kinder aber beide Elternteile weiterhin lieben und auch beide zum Knuddeln brauchen.

Der jährliche Welt-Knuddeltag am 21. Januar soll daran erinnern, wie schön eine herzliche und liebevolle Umarmung sein kann. Familienmitglieder und Freunde sollen ermutigt werden sich umarmen, um sich damit gegenseitig zu zeigen, dass man sich mag und nicht alleine ist. Für viele Menschen gehöre eine Umarmung zum üblichen Alltag. Körperkontakt gehöre zu den Grundbedürfnissen des Menschen; die Experten seien sich darüber einig, dass der intensive und regelmäßige Körperkontakt die Entwicklung des Kindes und die Eltern-Kind-Bindung positiv beeinflusse. [1]

„Wie sieht es nun mit dem Knuddeln in strittigen Trennungs- und Scheidungsfamilien aus?“, thematisiert die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main.  Ca. 40 % der Scheidungskinder hätten zwei Jahre nach der Scheidung keinen oder nur noch selten Kontakt zu ihren Vätern.[2] Hinzu kämen die gleichermaßen betroffenen, ausgegrenzten Mütter, deren Anteil steige und auf ca. 15 % geschätzt werden könne.[3] Somit seien Eltern-Kind-Umarmungen und -Knuddeln mit beiden Elternteilen aber in vielen Trennungs- und Scheidungsfamilien nicht nur nicht am Welt-Knuddeltag, sondern gar nicht möglich.

Der Panda Abuzz[4] weise durch die Integration der Schwarz-Weiß-Kontrastfarben als symbolische Verdeutlichung darauf hin, dass auch nach Trennung oder Scheidung die Kinder weiterhin beide Elternteile lieben wollen, lieben und knuddeln können sollten, und dass die sich dessen bewusst gewordene Gesellschaft darauf achten und es ermöglichen solle.

Panda Abuzz - Maskottchen der
Parental Alienation
Awareness Organisation (PAAO)1


[1] Webseite:  http://www.paawareness.org/  , Initiator des weltweiten Tags der Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alie

nation Awareness Day) am 25. April jeden Jahres:  http://en.wikipedia.org/wiki/Parental_Alienation_Awareness_Day .

[2] Quelle: Proksch-Studie 2002.

[3] Schätzung basierend auf dem Anteil der alleinerziehenden Väter.

[4] abuzz (engl.) = voll von, angereichert, überfüllt (deut.)



Gleiche Rechte für Väter und Mütter in Deutschland!

veröffentlicht um 16.01.2011, 16:29 von Thilo Mühlberger   [ aktualisiert: 04.03.2011, 01:45 ]

Pressemitteilung Nr. 02/2011 vom 17.01.2011


Aufforderung an den Deutschen Bundestag:

Gleiche Rechte für Väter und Mütter in Deutschland!

FRANKFURT AM MAIN – Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main fordert den Deutschen Bundestag auf zu beschließen: Die Elterliche Sorge steht generell beiden Eltern gemeinsam zu, auch wenn sie nicht miteinander verheiratet sind. Alle Eltern, gleich ob Vater oder Mutter, gleich ob verheiratet oder nicht verheiratet, sind rechtlich gleichgestellt. Die Elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern gilt ab der Vaterschaftsfeststellung hilfsweise ab Geburt. Die Mutter ist verpflichtet, den Vater spätestens bei Geburt zu benennen. Alle Gesetze sind entsprechend anzupassen.

221 Jahre nach der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich, 62 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, ist es endlich Zeit die Gleichberechtigung für Väter und Mütter in Deutschland einzuführen und den Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht" gesetzlich umzusetzen und die derzeit bestehende Diskriminierung der nicht-ehelichen Väter und ihrer Kinder zu beenden. Den nicht-ehelichen Kindern fehlt der gesetzlich gleichermaßen anerkannte Vater, dadurch werden sie diskriminiert. Deshalb soll die Geburtsurkunde die gemeinsame Elterliche Sorge bei nicht-ehelichen Kindern nachweisen.

Die Menschen sind nicht gleich, Männer und Frauen sind nicht gleich, Väter und Mütter sind nicht gleich, aber sie brauchen alle gleiche Rechte. Ungleiche Rechte verletzen das unveräußerliche Menschenrecht der Gleichberechtigung und das im Grundgesetz anerkannte Naturrecht der Eltern. Ungleiche Rechte und ungleiche Pflichten bedeuten ein Machtungleichgewicht, ungleiche Aufgaben- und Pflichtenzuweisung und ungleiche Verantwortlichkeitszuweisung.

Die Gleichheit der Rechte ist lediglich Grundvoraussetzung, um zu tragfähigen Lösungen im Familien- und Kindschaftsrecht im Kindesinteresse kommen zu können. Mit einer Gleichheit der Rechte von Vater und Mutter wird die praktische Situation vermutlich zunächst nicht besser. Aber sie steht in der Reihenfolge der zu treffenden Maßnahmen an erster Stelle.

Analogiebeispiel: 1865 wurde die Sklaverei in den USA abgeschafft. Damit ging es diesen Menschen zunächst nicht besser, sie wurden in der Praxis weiter diskriminiert, erst ab den 1960er Jahre gab es substantielle Fortschritte und erst ab 2009 ist mit Barack Obama ein Afroamerikaner USA-Präsident geworden. Ohne die formale Gleichberechtigung wäre dieser Weg für Schwarze nicht möglich gewesen.

Auf die Reihenfolge kommt es deshalb an: am Anfang muss die formale Gleichberechtigung bestehen, damit sich die Gesellschaft hinsichtlich der praktischen Gleichstellung von Vater und Mutter zielgerichtet entwickeln kann - der umgekehrte Weg funktioniert nie.

Für den Ausnahmefall, wenn der Standardfall der gemeinsamen Sorge nicht funktionieren sollte, gibt es die bestehende Regelung des § 1671 BGB zur Übertragung der Alleinsorge. Zusätzliche Rechte (= ungleiches Recht) für die Mutter z.B. durch eine Widerspruchsmöglichkeit bedarf es nicht.

Nur im Ausnahmefall - aber nicht für den Regelfall - kann und darf überlegt werden, ob ein alleiniges Sorgerecht sinnvoll wäre. Aber auch hier müssen Vater und Mutter gleichgestellt werden. Letzteres geht nur, wenn die Ausgangssituation gleichberechtigt ist. Und dafür besteht der erste Schritt darin Vater und Mutter als das zu respektieren was sie sind, nämlich Vater und Mutter dieses Kindes. So einfach sich dies auch anhört, so schwierig scheint es zu sein. Aber genau hier darf man niemanden aus seiner Verantwortung herauslassen.


Antragslösung bedeutet staatliche Diskriminierung und Menschenrechtsverletzung

veröffentlicht um 09.01.2011, 10:33 von Thilo Mühlberger   [ aktualisiert: 04.03.2011, 01:43 ]

Pressemitteilung Nr. 01/2011 vom 09.01.2011


Geplanter Sorgerechtssozialismus bei der gesetzlichen Neureglung der Gemeinsame Sorge nicht-verheirateter Eltern:

Antragslösung bedeutet staatliche Diskriminierung und Menschenrechtsverletzung

FRANKFURT AM MAIN – Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main kritisiert die geplante Antragslösung für die Gemeinsame Sorge nicht-verheiratete Väter als menschenrechtsverletzend und bezeichnet sie als Sorgerechtssozialismus, denn das natürliche Regel-Ausnahme-Verhältnis des Rechts und der Pflicht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder zugunsten der Eltern werde durch die Verlagerung auf den Staat pervertiert. Sie fordert uneingeschränkt gleiche Rechte auch für nicht-eheliche Väter und deren Kinder ab Geburt bzw. Vaterschaftsfeststellung.

Hinter verschlossenen Türen in Hinterzimmern diskutiert derzeit die "Politische Klasse", wie sie die durch das Bundesverfassungsgericht geforderte gesetzliche Neuregelung der Gemeinsamen Sorge für nicht-verheiratete Väter umsetzen will. Präferiert wird von einigen insbesondere die sogenannte Antragslösung. Die Antragslösung bedeutet, dass ein nicht-ehelicher Vater von der Gemeinsamen Sorge ausgeschlossen ist, es sei denn, die Mutter stimmt zu (oder – nach anderem Vorschlag - widerspricht nicht) oder der Vater stellt einen entsprechenden Antrag vor Gericht und trägt die Darlegungs- und Beweislast, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl dient. Die CDU, so MdB Ute Granold laut einem Bericht in der Rhein-Zeitung vom 13.12.2010, möchte darüber hinaus, dass der Vater nicht bereits vor oder unmittelbar bei der Geburt diesen Antrag stellen kann, sondern erst nach einer Mindestfrist nach der Geburt, um angeblich die Mutter zu schützen. Eine "pauschale gesetzliche Regelung" für alle Fälle des Sorgerechts bei unverheirateten Eltern lehnt der 23. Parteitag der CDU Deutschlands vom 14.-16.11.2010 in Karlsruhe ab; „Kein Automatismus im Sorgerecht“ lautet die Pressemitteilung der CDU vom 07.01.2011.

"Was ist nur in unsere Parlamentarier gefahren, insbesondere in die CDU?", fragt die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main. Menschenrechte wie das Naturrecht auf Pflege und Erziehung der Kinder, und den Gleichheitsgrundsatz sollen durch nicht-verheiratete Väter beantragt(!) werden. Dann müsse dieser Vater "beweisen", dass er ein guter Vater sei, um die gemeinsame Sorge zu "erwerben". Und dann teile der Staat das Sorgerecht voll oder nur teilweise zu. Unser Grundgesetz garantiere ein positiviertes Elternrecht, und durch eine generelle Vorabprüfung der Eltern, ob sie ihre eigenen Kinder erziehen dürfen, könne nur die Gesinnungsprüfung der nicht-ehelichen Väter auf dem staatlich-gerichtlichen Prüfstand gemeint sein. Denn eine staatliche Elternprüfung sei grundgesetzlich nur aufgrund konkreter Kindesgefährdungen zulässig.

Die generelle staatliche Zuteilung von Sorgerechten sei Sorgerechtssozialismus, meint die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main. Immerhin würden inzwischen ein Drittel aller Kinder aus Beziehungen nicht-verheirateter Eltern geboren, mit steigender Tendenz. Die mangelnde Attraktivität der Institution Ehe bedingt durch staatliche Überregulierung, Bevormundung und ungenierte staatliche Eigeninteressenverfolgung und in Folge deren schwindende Akzeptanz in der Bevölkerung solle im Bereich der Kinder durch weitere staatliche Machteingriffe in die natürlichen Elternrechte kompensiert werden. Durch den steigenden Anteil der nicht-ehelichen Familien würden immer mehr Väter und Kinder diskriminiert.

Menschenrechte wie z. B. das Naturrecht auf Pflege und Erziehung der eigenen Kinder und Gleichheitsrechte seien universell, unveräußerlich und unteilbar, meint die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main. Zuletzt habe es eine Differenzierung der Menschenrechte im letzten deutschen sozialistischen Staat, der DDR gegeben. Im Sozialismus gab es keine Menschenrechte, sondern nur Bürgerrechte, die vom Staat gewährt und wieder entzogen werden konnten. Diese Rechte musste sich der sozialistische Mensch verdienen/erwerben. Gerechtfertigt wurde das mit dem Frieden, der angeblich das elementarste und oberste aller Menschenrechte sei.

Jetzt hätten wir wiederum ein oberstes Recht, das die "Politische Klasse" propagiere und das diese über die Menschenrechte stelle, nämlich das ominöse "Kindeswohl". Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main meint, damit werde der Bock zum Gärtner gemacht. Menschenrechte sind Schutzrechte der Menschen gegenüber dem Staat, und zu diesem Menschenrechten gehört anerkanntermaßen - sogar zusätzlich auch als Naturrecht anerkannt - auch das Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz), und das die Menschen gleiche Rechte haben. Freiheit und gleiche Rechte bedingen einander: ohne gleiche Rechte kann es keine Freiheit geben, und ohne Freiheit gibt es auch keine gleichen Rechte.

Entscheidend sei das vom Grundgesetz durch das positivierte Elternrecht festgelegte Regel-Ausnahme-Verhältnis zugunsten der Eltern. Im Regelfall habe den Eltern ihre Rechte und Pflichten von Anfang an uneingeschränkt zuzustehen, nur im Ausnahmefall dürfe der Staat eingreifen; und nicht umgekehrt.

Kindeswohl könne nur gelingen wenn die Eltern grundsätzlich das Primat der Pflege und Erziehung haben, d. h. die Freiheit ihre elterliche Verantwortung wahrzunehmen. Man würde ja aus der Vergangenheit sehen, wohin es führe, wenn man das Heil im Staate suche, meint die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main. Das Kindeswohl lege derzeit der Staat fest, und er nehme die Verantwortung und Freiheit der Pflege und Erziehung den Eltern weg, auch weil er ihnen zugleich die Gleichen Rechte nähme, die per UN-Konvention menschenrechtlich geschützt seien.

Es sei absurd, schildbürgerartig und pervertiert, wenn die CDU ihren Beschluss des 23. Parteitages mit "Faire Chancen – für jedes Kind!" betitle, und damit zugleich die gleichen Rechte für nicht-verheiratete Väter und deren Kinder abschaffen wolle. Und durch die geforderten erforderlichen Anträge auf den Erwerb von Menschenrechten wie z. B. dem Gemeinsamen, Gleichen Sorgerecht werde die Freiheit abgeschafft. Vielmehr verneble dieser CDU-Beschluss die staatliche Sozialisierung natürlicher Elternaufgaben und -verantwortung.

Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main fordert - ohne Antrags- oder Widerspruchslösung - uneingeschränkt gleiche Rechte auch für nicht-eheliche Väter und deren Kinder ab Geburt bzw. Vaterschaftsfeststellung.


Keine Menschenrechte für ausgegrenzte Eltern?

veröffentlicht um 09.12.2010, 13:44 von Thilo Mühlberger   [ aktualisiert: 04.03.2011, 01:44 ]

Getrennten und ausgegrenzten Elternteilen wird die Beziehung zu ihren Kindern zerstört und verweigert

Keine Menschenrechte für ausgegrenzte Eltern?


FRANKFURT AM MAIN - Anlässlich des Tags der Menschenrechte am 10. Dezember weist die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main darauf hin, dass nach Trennung oder Scheidung ausgegrenzten Elternteilen das Menschenrecht und die Menschenpflicht auf die Pflege und Erziehung ihrer Kinder versagt wird.

Viele reden von Menschenrechten und denken meistens dabei an das Elend von Menschen in Diktaturen. Nun auch hier unter uns gibt es eine immer größer werdende Gruppe von Menschen die leiden, weil man ihnen aus niederen Beweggründen ihr Recht auf ihr Kind versagt. Ja, das Recht der Eltern auf ihr Kind. Diese Perspektive mag zwar nicht in die aktuelle Diskussion reinpassen, aber vor lauter Pseudo-Kindeswohl-Gerede, wird vergessen, dass auch die Eltern Menschen sind und damit auch Menschrechte haben. Und es ist nicht nur ein Menschenrecht, sondern zusätzlich als Naturrecht anerkannt. Grundgesetz Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 formuliert: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."

Lange wurde über die Situation der Alleinerziehenden gesprochen. Nun ist es an der Zeit sich auch mal den Eltern zu zuwenden, die ihre Kinder nicht sehen und zwar einzig und alleine, weil der Ex-Partner es nicht will. Diese Eltern leiden und es ist an sich für jeden nachvollziehbar, dass sie leiden. Sie haben nicht ihr Haus verloren oder ihren Job, nein, sie haben ihr Kind verloren, das Wertvollste, was Eltern haben. Und statt Mitgefühl ernten sie Prügel. Sie müssen sich rechtfertigen, denn alle Schuld wird bei ihnen abgeladen, sie müssen funktionieren, denn sie müssen den Unterhalt für das Kind erarbeiten, sie müssen sich zusammenreißen, um zu beweisen, dass sie doch nicht krank sind.

Unser System, unsere Gesellschaft, sieht kein Mitgefühl für diese Eltern vor, dabei haben auch sie es verdient. Dieses Drama hinterlässt tiefe Spuren im Leben der betroffenen Eltern. Viele zerbrechen daran und finden nicht den Weg zurück ins Leben. Sie werden krank, depressiv, arbeitsunfähig oder begehen Selbstmord. Man darf auch vor deren Leid die Augen nicht verschließen, nicht in einer Gesellschaft, die vorgibt, die Menschrechte hochzuhalten.

Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main mahnt, dass alle Eltern ein Menschenrecht auf ihre Kinder haben und der Staat ihnen dieses Recht nicht versagen darf, sondern es schützen muss, damit alle Beteiligten gut damit leben können.


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