Pressemitteilung Nr. 01/2011 vom 09.01.2011 Geplanter Sorgerechtssozialismus bei der gesetzlichen Neureglung der Gemeinsame Sorge nicht-verheirateter Eltern: Antragslösung bedeutet staatliche Diskriminierung und Menschenrechtsverletzung FRANKFURT AM MAIN – Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main kritisiert die geplante Antragslösung für die Gemeinsame Sorge nicht-verheiratete Väter als menschenrechtsverletzend und bezeichnet sie als Sorgerechtssozialismus, denn das natürliche Regel-Ausnahme-Verhältnis des Rechts und der Pflicht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder zugunsten der Eltern werde durch die Verlagerung auf den Staat pervertiert. Sie fordert uneingeschränkt gleiche Rechte auch für nicht-eheliche Väter und deren Kinder ab Geburt bzw. Vaterschaftsfeststellung. Hinter verschlossenen Türen in Hinterzimmern diskutiert derzeit die "Politische Klasse", wie sie die durch das Bundesverfassungsgericht geforderte gesetzliche Neuregelung der Gemeinsamen Sorge für nicht-verheiratete Väter umsetzen will. Präferiert wird von einigen insbesondere die sogenannte Antragslösung. Die Antragslösung bedeutet, dass ein nicht-ehelicher Vater von der Gemeinsamen Sorge ausgeschlossen ist, es sei denn, die Mutter stimmt zu (oder – nach anderem Vorschlag - widerspricht nicht) oder der Vater stellt einen entsprechenden Antrag vor Gericht und trägt die Darlegungs- und Beweislast, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl dient. Die CDU, so MdB Ute Granold laut einem Bericht in der Rhein-Zeitung vom 13.12.2010, möchte darüber hinaus, dass der Vater nicht bereits vor oder unmittelbar bei der Geburt diesen Antrag stellen kann, sondern erst nach einer Mindestfrist nach der Geburt, um angeblich die Mutter zu schützen. Eine "pauschale gesetzliche Regelung" für alle Fälle des Sorgerechts bei unverheirateten Eltern lehnt der 23. Parteitag der CDU Deutschlands vom 14.-16.11.2010 in Karlsruhe ab; „Kein Automatismus im Sorgerecht“ lautet die Pressemitteilung der CDU vom 07.01.2011. "Was ist nur in unsere Parlamentarier gefahren, insbesondere in die CDU?", fragt die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main. Menschenrechte wie das Naturrecht auf Pflege und Erziehung der Kinder, und den Gleichheitsgrundsatz sollen durch nicht-verheiratete Väter beantragt(!) werden. Dann müsse dieser Vater "beweisen", dass er ein guter Vater sei, um die gemeinsame Sorge zu "erwerben". Und dann teile der Staat das Sorgerecht voll oder nur teilweise zu. Unser Grundgesetz garantiere ein positiviertes Elternrecht, und durch eine generelle Vorabprüfung der Eltern, ob sie ihre eigenen Kinder erziehen dürfen, könne nur die Gesinnungsprüfung der nicht-ehelichen Väter auf dem staatlich-gerichtlichen Prüfstand gemeint sein. Denn eine staatliche Elternprüfung sei grundgesetzlich nur aufgrund konkreter Kindesgefährdungen zulässig. Die generelle staatliche Zuteilung von Sorgerechten sei Sorgerechtssozialismus, meint die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main. Immerhin würden inzwischen ein Drittel aller Kinder aus Beziehungen nicht-verheirateter Eltern geboren, mit steigender Tendenz. Die mangelnde Attraktivität der Institution Ehe bedingt durch staatliche Überregulierung, Bevormundung und ungenierte staatliche Eigeninteressenverfolgung und in Folge deren schwindende Akzeptanz in der Bevölkerung solle im Bereich der Kinder durch weitere staatliche Machteingriffe in die natürlichen Elternrechte kompensiert werden. Durch den steigenden Anteil der nicht-ehelichen Familien würden immer mehr Väter und Kinder diskriminiert. Menschenrechte wie z. B. das Naturrecht auf Pflege und Erziehung der eigenen Kinder und Gleichheitsrechte seien universell, unveräußerlich und unteilbar, meint die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main. Zuletzt habe es eine Differenzierung der Menschenrechte im letzten deutschen sozialistischen Staat, der DDR gegeben. Im Sozialismus gab es keine Menschenrechte, sondern nur Bürgerrechte, die vom Staat gewährt und wieder entzogen werden konnten. Diese Rechte musste sich der sozialistische Mensch verdienen/erwerben. Gerechtfertigt wurde das mit dem Frieden, der angeblich das elementarste und oberste aller Menschenrechte sei. Jetzt hätten wir wiederum ein oberstes Recht, das die "Politische Klasse" propagiere und das diese über die Menschenrechte stelle, nämlich das ominöse "Kindeswohl". Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main meint, damit werde der Bock zum Gärtner gemacht. Menschenrechte sind Schutzrechte der Menschen gegenüber dem Staat, und zu diesem Menschenrechten gehört anerkanntermaßen - sogar zusätzlich auch als Naturrecht anerkannt - auch das Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz), und das die Menschen gleiche Rechte haben. Freiheit und gleiche Rechte bedingen einander: ohne gleiche Rechte kann es keine Freiheit geben, und ohne Freiheit gibt es auch keine gleichen Rechte. Entscheidend sei das vom Grundgesetz durch das positivierte Elternrecht festgelegte Regel-Ausnahme-Verhältnis zugunsten der Eltern. Im Regelfall habe den Eltern ihre Rechte und Pflichten von Anfang an uneingeschränkt zuzustehen, nur im Ausnahmefall dürfe der Staat eingreifen; und nicht umgekehrt. Kindeswohl könne nur gelingen wenn die Eltern grundsätzlich das Primat der Pflege und Erziehung haben, d. h. die Freiheit ihre elterliche Verantwortung wahrzunehmen. Man würde ja aus der Vergangenheit sehen, wohin es führe, wenn man das Heil im Staate suche, meint die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main. Das Kindeswohl lege derzeit der Staat fest, und er nehme die Verantwortung und Freiheit der Pflege und Erziehung den Eltern weg, auch weil er ihnen zugleich die Gleichen Rechte nähme, die per UN-Konvention menschenrechtlich geschützt seien. Es sei absurd, schildbürgerartig und pervertiert, wenn die CDU ihren Beschluss des 23. Parteitages mit "Faire Chancen – für jedes Kind!" betitle, und damit zugleich die gleichen Rechte für nicht-verheiratete Väter und deren Kinder abschaffen wolle. Und durch die geforderten erforderlichen Anträge auf den Erwerb von Menschenrechten wie z. B. dem Gemeinsamen, Gleichen Sorgerecht werde die Freiheit abgeschafft. Vielmehr verneble dieser CDU-Beschluss die staatliche Sozialisierung natürlicher Elternaufgaben und -verantwortung. Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main fordert - ohne Antrags- oder Widerspruchslösung - uneingeschränkt gleiche Rechte auch für nicht-eheliche Väter und deren Kinder ab Geburt bzw. Vaterschaftsfeststellung. |
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