(ACHTUNG Terminsache 20.09.2010 (Weltkindertag))
Kindeswohl, Kindeswohl, ja was ist das wohl? Zum Weltkindertag: „Bestmögliche Gewährleistung der Interessen des Kindes!“ statt „Kindeswohl“ FRANKFURT AM MAIN – Die Abschaffung der sogenannten Kindeswohl-Ideologie –und Kindeswohl-Helfer/innen-Industrie und stattdessen endlich die bestmögliche Gewährleistung der Interessen des Kindes fordert anlässlich des Weltkindertages am 20. September die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main. Das Wort „Kindeswohl“ solle zum Unwort des Jahres gekürt werden. Der Begriff „Kindeswohl“ sei immer mehr zu einem Buzzword degeneriert. Jeder meine zu wissen, was es bedeute und benutze es doch nur, um damit die scheinbare Richtigkeit seiner Aussage zu untermauern. Um die offensichtliche Mehrdeutigkeit des Begriffs zu sehen, müsse man nur mal die verschiedenen Aussagen bei Gericht hören, die von den jeweiligen Parteien vorgebracht werden. „Das Kind solle den Vater oder die Mutter nicht sehen, weil es dem Kindeswohl nicht diene“, werde staatlich beschlossen. Der Vater wirft ein, nein, es entspräche dem Kindeswohl dass es ihn sehe, er zahle ja auch Unterhalt. Die Mutter rufe, der Vater solle keine Rolle mehr in meinem Leben spielen und wenn es der Mutter – weil sie sich nicht mehr mit dem Vater auseinander setzen müsse - gut ginge, dann ginge es dem Kind gut. Das Jugendamt definiert zu oft das Kindeswohl entsprechend seiner Kapazitäten und Ideologie. Das Wort „Kindeswohl“ sei eine falsche Übersetzung aus der UN-Kinderrechtskonvention, es müsse vielmehr "bestmögliche Gewährleistung der Interessen des Kindes" heißen.[1] Aber genau dies sei das Dilemma, die Interessen des Kindes stünden meist überhaupt nicht im Vordergrund, sondern die Interessen Einzelner, Gruppen oder des Staates. Deshalb sei ein Paradigmenwechsel erforderlich, meint die Selbsthilfegruppe. Das bedeute hier endlich von Erwachsenensicht auf die Kindessicht umstellen, das heiße vom Kopf auf die Füße stellen: Abschaffung der unwirksamen und somit überflüssigen Institution des Verfahrensbeistandes (Verfahrenspfleger/Anwalt des Kindes) und des Gutachtenunwesens, keine Einrichtung von mit Sorgerecht versehenen Konfliktmanagern. Stattdessen für die Kinder die Einführung einer vollstreckbaren gesetzlichen Mindestumgangsregelung und gleiches Sorgerecht und –pflicht für alle biologischen Elternteile von Geburt des Kindes an, gleich ob sie eheliche oder nichteheliche Elternteile sind. Denn Kindern sei der rechtliche Stand seiner Eltern ziemlich egal. Zum Weltkindertag fordert die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main, die Eltern nicht mehr aus ihrer Aufgaben- und Verantwortungspflicht zu entlassen, diese ihnen wegzunehmen oder ihnen Möglichkeiten des Entziehens einzuräumen, das Ende der um sich selbst kreisenden, sich selbst befriedigenden und mit öffentlichen Geldern alimentierten Kindeswohl-Helfer/innen-Industrie, die Abschaffung der obrigkeitsstaatlichen Kindeswohl-Ideologie und die Erklärung des Wortes „Kindeswohl“ zum Unwort des Jahres. [1]
Quelle: Prof. Kurt Beck: Die
Rechtsstellung der Kinder in Deutschland, ein internationaler Vergleich.
Vortrag Ev. Akademie Bad Boll, Januar 2009. S. 7. Downloadbar z. B. unter http://www.koeppel-kindschaftsrecht.de/ebert_boll.pdf |
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